Klausurpläne

Auszug aus der GOSTV 2009

§ 10 Wahl der Abiturprüfungsfächer

(1) Die Abiturprüfung umfasst drei schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung. Dabei ist aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Fach zu wählen.

(2) Die schriftlichen Prüfungsfächer sind aus den Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau auszuwählen, wobei sich darunter zwei der Fächer Deutsch, Mathematik oder die fortgeführte Fremdsprache befinden müssen.

(3) Das mündliche Prüfungsfach wird aus den seit der Einführungsphase belegten Fächern auf grundlegendem Anforderungsniveau ausgewählt.

§ 12 Klausuren und andere Bewertungsbereiche

(1) Klausuren sind schriftliche Arbeiten, die praktische, gestalterische oder experimentelle Anteile enthalten können. Sie sollen schrittweise auf die Anforderungen in der Abiturprüfung vorbereiten. Im Seminarkurs werden keine Klausuren geschrieben.

(4) Im dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase ist in jedem der drei gewählten schriftlichen Abiturprüfungsfächer eine Klausur nach Dauer, Anforderung und Auswahlmöglichkeiten entsprechend den für das Abitur geltenden Bedingungen zu schreiben.