Skip to main content

Hausordnung des Jahngymnasiums

1. Allgemeine Grundsätze
Die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern leisten ihren Beitrag zu einer demokratischen Gestaltung des Schulalltags und übernehmen dafür Verantwortung. Die in der Hausordnung enthaltenen Regeln basieren auf gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften und auf Beschlüssen der Schulkonferenz, deren Einhaltung für die Schule verpflichtend ist.

2. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Schulgebäude, die Sporthalle, das Schulgelände sowie die unterrichtliche Nutzung der Havellandhalle und der Schwimmhalle.

3. Unterricht und Pausen

  • 07:30 – 08:15 1. Stunde
  • 08:25 – 09:10 2. Stunde
  • 09:20 – 10:05 3. Stunde
  • Frühstückspause
  • 10:20 – 11:05 4. Stunde
  • 11:15 – 12:00 5. Stunde
  • 12:00 – 12:30 Mittagspause
  • 12:30 – 13:15 6. Stunde
  • 13:25 – 14:10 7. Stunde
  • 14:15 – 15:00 8. Stunde
  • 15:05 – 15:50 9. Stunde

Vor dem Unterricht
Das Schulgebäude ist ab 07:00 Uhr für alle Schüler/innen zugänglich. Mit dem Vorklingeln begeben sich die Schüler/innen in die entsprechenden Unterrichtsräume und bereiten sich auf den Unterricht vor.

Zum Unterricht
Der Unterricht beginnt mit dem Klingelzeichen. Fehlt die unterrichtende Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichts-beginn, wird das vom Klassensprecher bei der Schulleitung oder im Sekretariat angezeigt. Am Ende jeder Unterrichtsstunde wird der Raum ordentlich und sauber verlassen. Schmierereien und Beschädigungen sind sofort der Lehrkraft zu melden. Nach der letzten Stunde ist das Licht auszuschalten und die Fenster zu schließen. Um die Reinigung der Schule zu gewährleisten, sind die Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde hochzustellen.
Mobiltelefone, Smartphones, PDAs, Laptops und Tablet-PCs, I-Pods u.a. werden mit Betreten der Unterrichts-räume im ausgeschalteten Zustand in der Schultasche aufbewahrt. Über den Einsatz von Medien im Unterricht entscheidet die Lehrkraft. Das Essen und Trinken ist im Unterricht nicht gestattet; über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.

Regelung für Pausen und Freistunden
Alle Schüler/innen der Sekundarstufe I verlassen das Schulgebäude in der Mittagspause und halten sich auf dem Schulhof (Innenhof) auf. Die Schüler/innen der 5. und 6. Klassen halten sich auch in der Frühstückspause auf dem Schulhof (Innenhof) auf. Der Essenraum dient der Schulspeisung und ist kein Aufenthaltsraum.
Schüler/innen der Jahrgangsstufen 10-12 dürfen mit Erlaubnis der Eltern in Freistunden und in der Mittagspause das Schulgelände verlassen, um sich Nahrungsmittel zu kaufen. In der Mittagspause werden die Unterrichträume verschlossen, bei extremen Witterungsbedingungen wird durch Klingelzeichen darauf verwiesen, dass die Schüler/innen in den Unterrichtsräumen verbleiben können. Flure und Treppen sind als Fluchtwege freizuhalten.

Vertretung
Alle Schülerinnen und Schüler informieren sich mit Hilfe des Vertretungsplans (Aushänge im Schulhaus /Informationen auf der Homepage) selbstständig über Stundenplanänderungen und/ oder besondere Ereignisse.

4. Gesundheitsschutz
Das Mitführen und Konsumieren von Alkohol und anderen Drogen ist verboten.
Alle dem Waffengesetz unterliegenden Waffen, waffenähnliche Gegenstände und ihre Nachbildungen sind an der Schule verboten, ebenso Munition, Feuerwerkskörper und explosive Stoffe.
Besteht der Verdacht auf Rauschmittelkonsum oder auf den Besitz von gefährlichen Gegenständen, ist sofort die Schulleitung zu informieren, die ggf. rechtliche Schritte einleitet.
Verdächtige Substanzen und Gegenstände werden bis zur Klärung des Sachverhaltes durch die Lehrkräfte eingezogen.
Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Auf dem gesamten Schulgelände sowie bei der unterrichtlichen Nutzung der Havellandhalle und der Schwimmhalle besteht Rauchverbot.

5. Allgemeine Hinweise

Hausrecht
Das Hausrecht nimmt die Schulleiterin oder ein Stellvertreter wahr. Jede Lehrkraft vertritt im Bedarfsfall die Schulleiterin in der Ausübung des Hausrechts.
Besucher/innen melden sich bitte im Sekretariat an. Lehrkräfte und sonstiges Personal sind dazu angehalten, schulfremde Personen anzusprechen.
Das Tragen oder das Präsentieren von Kleidung und Symbolen, welche auf national-sozialistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder menschenverachtende Einstellungen hinweisen oder als solche gedeutet werden können, ist nicht zulässig.

Medien
Schrift-, Bild- und Tonmaterialien, die die Würde des Menschen verletzen sowie deren Verbreitung über Internet und Handy sind verboten.
Das Anbringen von Informationen unterliegt dem Hausrecht.
Das Fotografieren oder Filmen von Mitgliedern der Schulgemeinschaft ist untersagt. Das trifft nicht zu bei schulischen Veranstaltungen, für die durch die Schulleitung beauftragten und autorisierten Personen.  
Bei Zuwiderhandlungen können ggf. rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Umgang mit schulischem und fremdem Eigentum
Unser Schulgebäude steht unter Denkmalschutz. Sämtliche Wände, Einrichtungen und Materialien sind pfleglich zu behandeln und dürfen nicht beschädigt oder besprüht werden.
Warme Speisen (Suppenterrinen, Pizzen u. ä.) werden nicht in den Unterrichtsräumen verzehrt.
Zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände stehen Schließfächer auf Mietbasis zur Verfügung. Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.
Wertvoller Schmuck, teure Kleidungsstücke, teure technische Geräte sowie hohe Geldbeträge gehören nicht in die Schule. Bei Verlust durch Diebstahl kann hierfür die Schule/der Schulträger nicht in Regress genommen werden.

Verkehrsverhalten
Fahrräder sind auf dem Schulhof zu schieben. Fahrräder dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Das Befahren des Schulhofes mit Kraftfahrzeugen ist untersagt. Über Ausnahmeregelungen entscheidet die Schulleitung. Motorräder dürfen auf dem Gelände Jahnstraße 34 (Nachbargrundstück) geparkt werden. Das Parken ist nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt. Parkmarkierungen sind zu beachten. Das Befahren des Schulhofes mit Kraftfahrzeugen ist weiterhin untersagt. Das bedeutet, dass die Motorräder, genau wie die Fahrräder, bei Betreten des Schulhofes zu schieben sind.
Parken Sie bitte platzsparend und rücksichtsvoll.

Krankheit und Notfälle
Sollte ein/e Schüler/in den Unterricht im Laufe des Tages krankheitshalber abbrechen müssen, meldet er/sie sich grundsätzlich bei der vorangehenden oder nachfolgenden Lehrkraft ab. Durch das Sekretariat werden die Eltern informiert. Fehlt ein/e Schüler/in krankheitsbedingt ist die Schule am gleichen Tag zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung bzw. eine ärztliche Bescheinigung ist innerhalb von drei Schultagen vorzulegen.
Bei Unfällen ist sofort die Schulleitung bzw. das Sekretariat zu informieren.

Diese Hausordnung hat im Besitz aller Lehrer/innen und Schüler/innen zu sein. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung wird nach den Kriterien der „Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen" vom 12.10.1999 gehandelt.

G. Kopp, Vorsitzende der Schulkonferenz
geändert: Rathenow, den 08.02.2018